Stifter der Tafel Jens Baumgart

Einweihung 20.9.1999 

Die Tafel wurde auf Initiative des Heimatgeschichtlichen Vereins Ilmenau angebracht.

Entwurf Claudia Fiala, Silke Leisner,

     

Der Pranger war eine Bestrafung für leichtere  Vergehen. Für größere Straftaten wurde Haft oder die Todesstrafe verhängt.  Das Gefängnis war bis 1907 in der "Fronfeste", einem letzten verbliebenen Rest der Wasserburg am Wallgraben. Nach Bleisch befand sich der Richtplatz außerhalb der Stadt an der Straße nach Martinroda.  Der Pranger war eigentlich nur eine Ehrenstrafe. Er erschwerte aber doch das Weiterleben in der Gemeinschaft, man war Hohn und Spott ausgesetzt und für immer gebrandmarkt. Die öffentliche Schande war eine  schwere Bestrafung. Auch konnte man am Pranger körperlichen Schaden nehmen, nicht umsonst wurde er an Markttagen verhängt, so mancher kühlte sein Mütchen mit Beschimpfungen und den Wurf eines oder anderen landwirtschaftlichen Produkts, das gerade zur Hand war. Das Werfen mit harten Gegenständen war in vielen Städten verboten, da es zu Unfällen gekommen war. Das Anfassen und Schlagen galt im allgemeinen als unehrenhaft.

Der Ilmenauer Pranger war ein Halseisen, Kopf und Hänge wurden fixiert. Oftmals waren die Eisen an einen sogenannten Schandpfahl angebracht.  Es gab noch andere Arten der öffentlichen Schaustellung.  Verbreitet war der "Block", bei dem Hände und Kopf zwischen zwei Brettern mit Aussparungen steckten. Auch gab es Sitzpranger und Käfige.

 

Bis 1816 galt in Ilmenau das Henneberger Landrecht. Es wurde durch einen Stadtrichter, der über dem Rat stand, und einem fürstlichen Amtmann ausgeübt. Unter sächsischer Herrschaft ab 1583 waren dann Amtmann und Stadtrichter eine Person.
Anfang des 19. Jahrhunderts traten in vielen deutschen Ländern die ersten modernen Strafgesetzbücher  in Kraft.  Das bayrische Strafgesetzbuch von 1813 wurde von Anselm von Feuerbach erarbeitet. Er gilt als Begründer der modernen deutschen Strafrechtslehre. In Anlehnung an dieses Werk wurde am 5.3.1839 vom Großherzog Carl Friedrich ein Strafgesetzbuch für Sachsen- Weimar- Eisenach erlassen. Damit war die Zeit für den Pranger abgelaufen. Aber erst 1870 wurde er entfernt und im Museum aufbewahrt, bis er 1999 wieder ans Licht kam.

Eine einheitliche Rechtssprechung in Deutschland gab es erst nach der Reichsgründung 1871.

 

verwendete und empfohlene Literatur

P. Bleisch
Bilder aus Ilmenaus Vergangenheit
1910

Autorenkollektiv
Ilmenau Bilder zur Geschichte einer Stadt 1998

Artikel
Thüringer Allgemeine
vom 22.9.1999

 

 

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